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Die Entstehungsgeschichte des NSG “Auf der Hardt” im Verwaltungsverfahren
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über den formalen Ablauf des Verwaltungsverfahrens zur Unterschutzstellung. In diesem Verfahren konnten alle beteiligten Personen, potentiell betroffene Unternehmen und zuständige Behörden und Vereine ihre Anregungen und Stellungnahmen zu dem geplanten NSG einbringen. Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass eine solche Unterschutzstellung auch einen erheblichen Bedarf an Ressourcen (Arbeitszeit, Finanzmittel u. a.) bedeutet.
Anfang der 80er Jahre
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erste Vorschläge, in diesem Gebiet ein Schutzgebiet auszuweisen, u. a. Aufnahme in den Flächennutzungsplan der Stadt Neuwied
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Ende der 80er Jahre
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Einstellung eines Antragsverfahrens zur Ausbimsung von Teilflächen, erneute Anregung zur Ausweisung als Naturschutzgebiet; erstes Gutachten zur Schutzwürdigkeit
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1993, 1994
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Kartierung der Fauna und Flora im Auftrag des Landesamts für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
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November 1994
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Einleitung des Verfahrens zur Ausweisung des geplanten Naturschutzgebietes durch die Bezirksregierung Koblenz
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November 1994
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Erstellung eines ersten “Pflege- und Entwicklungsplans für das Streuobstgebiet Auf der Hardt” im Auftrag des Landesamts für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
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Dezember 1995
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Erstellung des “Pflege- und Entwicklungsplans für das geplante Naturschutzgebiet” im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz; Auszüge aus dem Pflege- und Entwicklungsplan sind auf der Seite Wissenschaft zitiert
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Februar 1996
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Einleitung des förmlichen Unterschutzstellungsverfahrens zur Ausweisung als Naturschutzgebiet durch die Bezirksregierung Koblenz
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bis Mai 1996
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Einholung der Stellungnahmen von ca. 35 weiteren Ämtern, Behörden, Vereinen, Unternehmen etc. zum Entwurf der Rechtsverordnung
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15.11.1996
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der geplanten Rechtsverordnung durch die Stadt Neuwied
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16.05.1997
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Formelle Ausweisung des Naturschutzgebietes durch die Rechtsverordnung
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02.06.1997
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Veröffentlichung der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet “Auf der Hardt” im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz; nachzulesen ist die NSG-Verordnung
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Tabelle 1: Ablauf der Unterschutzstellung im Verwaltungsverfahren
Wie alle Verordnungen enthält auch diejenige für das NSG Gebote und Verbote, die für alle gültig sein sollten. Diese Ge- und Verbote regeln unter anderem die Nutzung von Flächen im Naturschutzgebiet. Auf der Seite Struktur des NSG werden die Regelungen dargestellt, wie sie 1997 nach Anhörung aller Beteiligten und allem Anschein nach im Einvernehmen getroffen wurden. Auf dieser Seite ist eine Grafik abgebildet, die mit einigen Links unterlegt ist. Von dort können Sie einige Entwicklungen in diesem Gebiet (am Bildschirm) erforschen.
Wer tiefer in die Materie eintauchen möchte, beispielsweise in wissenschaftliche Beurteilungen und Empfehlungen für das Gebiet des heutigen NSG oder Abläufe im politischem Hintergrund, dem sind hiermit die nachfolgenden Seiten empfohlen:
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