Ausweisung

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Die Entstehungsgeschichte des NSG “Auf der Hardt” im Verwaltungsverfahren

 

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über den formalen Ablauf des Verwaltungsverfahrens zur Unterschutzstellung. In diesem Verfahren konnten alle beteiligten Personen, potentiell betroffene Unternehmen und zuständige Behörden und Vereine ihre Anregungen und Stellungnahmen zu dem geplanten NSG einbringen. Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass eine solche Unterschutzstellung auch einen erheblichen Bedarf an Ressourcen (Arbeitszeit, Finanzmittel u. a.) bedeutet.

 

Anfang der 80er Jahre

erste Vorschläge, in diesem Gebiet ein Schutzgebiet auszuweisen, u. a. Aufnahme in den Flächennutzungsplan der Stadt Neuwied

Ende der 80er Jahre

Einstellung eines Antragsverfahrens zur Ausbimsung von Teilflächen, erneute Anregung zur Ausweisung als Naturschutzgebiet; erstes Gutachten zur Schutzwürdigkeit

1993, 1994

Kartierung der Fauna und Flora im Auftrag des Landesamts für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

November 1994

Einleitung des Verfahrens zur Ausweisung des geplanten Naturschutzgebietes durch die Bezirksregierung Koblenz

November 1994

Erstellung eines ersten “Pflege- und Entwicklungsplans für das Streuobstgebiet Auf der Hardt” im Auftrag des Landesamts für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

Dezember 1995

Erstellung des “Pflege- und Entwicklungsplans für das geplante Naturschutzgebiet” im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz; Auszüge aus dem Pflege- und Entwicklungsplan sind auf der Seite Wissenschaft zitiert

Februar 1996

Einleitung des förmlichen Unterschutzstellungsverfahrens zur Ausweisung als Naturschutzgebiet durch die Bezirksregierung Koblenz

bis Mai 1996

Einholung der Stellungnahmen von ca. 35 weiteren Ämtern, Behörden, Vereinen, Unternehmen etc. zum Entwurf der Rechtsverordnung

15.11.1996

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der geplanten Rechtsverordnung durch die Stadt Neuwied

16.05.1997

Formelle Ausweisung des Naturschutzgebietes durch die Rechtsverordnung

02.06.1997

Veröffentlichung der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet “Auf der Hardt” im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz; nachzulesen ist die NSG-Verordnung

Tabelle 1: Ablauf der Unterschutzstellung im Verwaltungsverfahren

 

Wie alle Verordnungen enthält auch diejenige für das NSG Gebote und Verbote, die für alle gültig sein sollten. Diese Ge- und Verbote regeln unter anderem die Nutzung von Flächen im Naturschutzgebiet. Auf der Seite Struktur des NSG werden die Regelungen dargestellt, wie sie 1997 nach Anhörung aller Beteiligten und allem Anschein nach im Einvernehmen getroffen wurden. Auf dieser Seite ist eine Grafik abgebildet, die mit einigen Links unterlegt ist. Von dort können Sie einige Entwicklungen in diesem Gebiet (am Bildschirm) erforschen.

Wer tiefer in die Materie eintauchen möchte, beispielsweise in wissenschaftliche Beurteilungen und Empfehlungen für das Gebiet des heutigen NSG oder Abläufe im politischem Hintergrund, dem sind hiermit die nachfolgenden Seiten empfohlen:

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